Kantönligeist?! - hr4hr
hr4hr bietet ein Netzwerk von 25 Experten für die Beratung und Begleitung bei Personalfragen und Human Resources Themen.
hr, human resources, outplacement, beratung, assessment, payrolling, training, führungsentwicklung, organisationsentwicklung, restrukturierrung
17030
post-template-default,single,single-post,postid-17030,single-format-standard,bridge-core-2.6.2,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-24.7,qode-theme-bridge,disabled_footer_bottom,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-6.5.0,vc_responsive,elementor-default,elementor-kit-17414

Kantönligeist?!

Kantönligeist?!

Teile diesen Beitrag:

Ein Beitrag von Ursula Albin, Inhaberin von hr2go GmbH – www.hr2go.ch

Immer wieder treffe ich in meinem Berufs- und Privatleben auf den Kantönligeist. Kennen Sie ihn auch? Er bringt mich zum Lachen, regt zum Nachdenken an und ab und an auch zu einer nicht mehr enden wollenden Diskussion mit meinem Gegenüber. Aber woher kommt er, der Kantönligeist? Gibt man den Begriff im Wörterbuch ein erhält man die folgende Definition: „Substantiv, maskulin (der) – Schweizerisch abwertend – engstirniges, provinzielles Denken.“

Die NZZ widmete Herrn Kantönligeist am 6. April 2019 sogar einen eigenen Artikel. Konkret beschäftigte sie sich mit der Frage des Schubladendenken und dem warum der anhaltenden Fragerei nach der Herkunft. Und es ist doch tatsächlich so. Schnell wird man, nachdem man sich vorgestellt hat, gefragt „Ja und? Woher kommst du denn?“ Und schnell wird man dann gleich in eine Schublade gesteckt. Wenn ich also nun sage, ich wohne im Aargau und habe meine Firma in Zug, dann kommen schnell einmal die „weissen Socken“ und „Steuerflüchtlinge“ zur Sprache. Erwähne ich dann noch, dass ich ursprünglich im Kanton Zürich aufgewachsen bin, heisst es dann meistens von in anderen Kantonen wohnhaften Personen: „Aha, e Zürischnurre also.“ Oder wie mein Mann, der Bündner immer zu sagen pflegt: „En Züzi.“

Herr Kantönligeist ist aber auch im Berufsleben sehr engagiert. Hier ein Beispiel: Haben Sie gewusst, dass wenn es um Fragen Rund um Steuern geht, die Kantone entscheiden, wie etwas abgewickelt wird bzw. ob und wann etwas steuerpflichtig ist? Es kann also sehr gut passieren, wie mir gerade vor ein paar Wochen, dass etwas, was im Kanton Aargau nach Schema X gehandhabt wird, in den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt völlig unterschiedlich umgesetzt wird.

Aber nicht nur bei den Steuern ist Herr Kantönligeist sehr aktiv. Auch wenn es darum geht, wie hoch die monatliche Kinder- und Ausbildungszulage ist, dürfen die Kantone höhere Ansätze vorsehen. Und wenn sie es dürfen und es finanzierbar ist, dann machen sie dies auch. Wie zum Beispiel in den Kantonen Zug, Genf oder Bern. Frei nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Ein ganz schönes Beispiel ist die Mutterschaftsentschädigung, welche seit dem 1. Juli 2005 im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung verankert ist und 14 Wochen beträgt. Dem Kanton Genf ging die Debatte um dieses Thema viel zu langsam, weshalb er sich entschied, 2001 als erster Kanton die Mutterschaftsversicherung Genf einzuführen, welche für 16 Wochen bezahlte. Genf ist hier immer noch der einzige Kanton welcher, einen längeren und entschädigten Mutterschaftsurlaub vorsieht als die restlichen 25 Kantone.

Herr Kantönligeist wird mich noch viele Male in Erstaunen versetzen und zum Schmunzeln bringen. Und vielleicht ist Herr Kantönligeist einfach nur anders.

Bildquelle: www.pixabay.com


Teile diesen Beitrag:
Blog-Team
info@hr4hr.ch