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Agieren statt reagieren

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Ein Beitrag von Marion Knotz, www.elements-knotz.ch

Schützen Sie sich mit der Abredeversicherung vor finanziellen Folgen bei einem Unfall während einer beruflichen Auszeit oder bei Erwerbsaufgabe

Eine Mutter möchte nach dem Mutterschaftsurlaub längere Zeit nicht mehr arbeiten und schliesst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für 6 Monate eine Abredeversicherung ab. Sie erleidet im 4. Monat einen Unfall.

Ein junger Mann nimmt unbezahlten Urlaub und möchte mit einem Sprachaufenthalt in den USA seine Sprachkenntnisse auffrischen. Er schliesst eine Abredeversicherung ab. Bereits im 1. Monat seines unbezahlten Urlaubes erleidet er einen Unfall.

Gut haben beide eine Abredeversicherung abgeschlossen! Denn in diesen beiden Fällen zahlt nun die Unfallversicherung nicht nur die Arzt- und Spitalkosten, sondern für eine gewisse Zeit auch Taggelder (80% des vorherigen Gehaltes). Auf diese Weise erhalten beide einen Lohnersatz. Dies, obwohl er einen unbezahlten Urlaub genommen hat und sie die Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben hat und folglich beide keinen Lohnanspruch hätten.

Durch den Abschluss der so genannten Abredeversicherung waren sie immer noch zu den gleichen Konditionen versichert wie als Angestellte. Sie kamen damit in den Genuss der gleichen Versicherungsleistungen wie Mitarbeitende, die in ihrer Freizeit einen Unfall erleiden, und zwar so lange, wie sie vom Arzt als arbeitsunfähig eingestuft werden.

Ohne die Abredeversicherung würde der junge Mann nach Ablauf des Urlaubs ohne Lohn dastehen, wenn er nicht wie geplant wieder am Arbeitsplatz erscheinen kann. Und die Mutter müsste ohne das Taggeld vermutlich aus ihrem privaten Vermögen einiges an allfällig nötige Betreuungskosten für das Kind oder sonstige Kosten beisteuern.

Haben auch Sie einen Traum oder bereits einen konkreten Plan für einen Sprachaufenthalt oder eine lange Reise? Möchten Sie den Mutterschaftsurlaub um ein paar Wochen oder gar Monate verlängern oder sind Sie vorübergehend ohne Anstellung und nicht (mehr) beim RAV gemeldet?

Sorgen Sie vor, denn ein Unfall während dieser Zeit kann gravierende und langwierige finanzielle Folgen haben.

Daher empfiehlt es sich, diese sogenannte Abredeversicherung abzuschliessen. Was genau verstehen wir aber unter diesem Begriff und welche Leistungen sind tatsächlich enthalten?

Der Begriff „Abrede“ ist nicht mehr gebräuchlich und steht an sich für „Vereinbarung“ oder „Vertrag“. Im Versicherungsjargon hat der Ausdruck aber „überlebt“ und bezieht sich hier auf eine Verlängerung der Unfallversicherung.

Nach einer vorübergehenden oder definitiven Aufgabe der Erwerbstätigkeit geniessen Sie gesetzlich noch während 31 Tagen einen Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle seitens Arbeitgeber.

Nach dieser Frist müssen Sie selber für den entsprechenden Unfallversicherungsschutz sorgen. Sie können die Unfallversicherung entweder bei der obligatorischen Krankenkassen (KVG) integrieren oder mit einer Abredeversicherung bis zu 180 Tage (also 6 Monate) verlängern. In jedem Fall muss der Versicherungsschutz innerhalb der 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Nachdeckungsfrist) oder Beginn eines unbezahlten Urlaubes abgeschlossen werden.

Was ist der grosse Vorteil der Abredeversicherung?

Die Leistungen bei einer Abredeversicherung bleiben dieselben wie mit einem Arbeitsvertrag. Das heisst, der bisherige Versicherungsschutz wird verlängert, wie wenn der Arbeitsvertrag weiter bestünde. Beabsichtigen Sie, die Unfallversicherung in die obligatorische Krankenkasse (KVG) zu integrieren, fallen Franchise und Selbstbehalt an – also höhere Kosten.

Bei der Abredeversicherung gehören insbesondere auch Lohnausfall (Taggelder), Heilungskosten, Hinterlassenen- und Invalidenrenten dazu. Das Taggeld wird basierend auf dem Lohn im Austrittsmonat ausbezahlt und zwar solange, wie eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht und von einer weiteren Behandlung der Unfallfolgen noch eine namhafte Besserung erwartet werden kann.

Also der ideale Schutz während eines unbezahlten Urlaubes bis 7 Monate oder als Überbrückung bei einem Unterbruch im Arbeitsleben. Wer hingegen Arbeitslosengelder bezieht, ist obligatorisch bei der SUVA versichert oder wer Militär-, Zivildienst oder Zivilschutz leistet, ist über die Militärversicherung gegen Unfälle versichert.

Bei einer längeren oder definitiven Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder bald ausgesteuerter Arbeitslosigkeit empfiehlt es sich, zumindest für die gesetzlich möglichen 6 Monate zunächst eine Abredeversicherung abzuschliessen und erst anschliessend die Unfallversicherung in die Krankenkasse zu integrieren.

Natürlich ist die Abredeversicherung nicht kostenlos. Die Kosten sind unterschiedlich und bewegen sich je nach Versicherer zwischen 25 CHF und CHF 45 (SUVA) pro Monat.

Ein verhältnismässig kleiner Beitrag mit sehr grosser Wirkung, wenn man sie braucht. Es lohnt sich! Mehr unter :
https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/abredeversicherung?gclid=EAIaIQobChMImoqp_4em2wIVwpTVCh1lMAMfEAAYASAAEgKD0vD_BwE

Und übrigens: Es lohnt sich im Falle einer vorübergehenden oder definitiven Erwerbsaufgabe, auch  die Verlängerung oder den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung zu prüfen. Mehr dazu im nächsten Blog…

Ein Beitrag von Marion Knotz, www.elements-knotz.ch

Bildquelle: https://pixabay.com/de/mutter-und-sohn-sommer-liebe-2988634/

Bildquelle: https://pxhere.com/de/photo/1209162

 


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