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Suchtprobleme am Arbeitsplatz

Suchtprobleme am Arbeitsplatz

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Ein Beitrag von Brigitta Knickenberger, www.instituteknickenberger.ch

Ein bekannter deutscher Politiker musste sein Amt niederlegen, weil er während einer Polizeikontrolle mit Crystal Meth erwischt wurde. Dies hat wiederum eine Diskussion über Suchtprobleme am Arbeitsplatz ausgelöst. Auch in anderen Ländern ist dies ein Thema. Ein Bericht über rasant ansteigende Todesfälle von legal verschriebenen Schmerzmitteln mit Opiaten, die leicht zur Abhängigkeit führen, hat zu vermehrter Aufmerksamkeit und Diskussionen geführt.

Sucht kann in vielen verschiedenen Formen auftreten, von Onlinesucht zu Arbeits- und Spielsucht. Zahlreiche Substanzen können zu einer Abhängigkeit führen, wie z.B. Drogen, Medikamente, Alkohol und Tabak. Welche Verantwortung tragen die Arbeitgeber aber auch die Arbeitnehmer? In der Schweiz wird dies im Arbeitsgesetz ArG Artikel 6 sowie durch das Unfallversicherungsgesetzt UVG Artikel 82 festgehalten.

Die Ursachen von Drogen- oder Alkoholsucht sind vielfältig. Genannt werden Stress, Monotonie, Leistungsdruck als auch ein Bedarf seine kognitive Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Hier spricht man bereits von Hirndoping, welches oft durch den Hausarzt verschriebene Medikamente erreicht wird, deren Wirkung jedoch kurzfristig ist und oftmals zur Abhängigkeit führt. Auch vom Arzt verschriebene Schmerzmittel die Opiate enthalten, führen leicht zur Abhängigkeit, mit oftmals katastrophalen Folgen für den Arbeitnehmer. Illegale Drogen sind also nicht immer der Auslöser.

Was kann man als Arbeitgeber dagegen tun? Einmal abgesehen von den Kosten, die durch Absenzen oder ungenügende Arbeit verursacht werden, ist es wichtig, dass man Abhängigkeit nicht als Fehlverhalten interpretiert, sondern als eine Krankheit, die durchaus heilbar ist. Dazu kann man als Arbeitgeber ein Suchtpräventionsprogramm im betrieblichen Gesundheitsmanagement integrieren. Ein solches Programm könnte Folgendes beinhalten:

  • Information und Aufklärung für alle Mitarbeiter inkl. betriebliche Regelungen
  • Intervention durch den Arbeitgeber
  • Regelung, wie man die Eigeninitiative des Arbeitnehmers das Problem selber anzusprechen, behandelt
  • Schulung von Personalverantwortlichen, Führungspersonal oder Vertrauenspersonen
  • Lösungsorientierte Hilfsprogramme

Bitte beachten Sie, dass Sie die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter nicht verletzen. Ein Suchtpräventionsprogramm kann viel zur Aufklärung und Verhinderung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz beitragen.

Ein Beitrag von Brigitta Knickenberg www.instituteknickenberg.ch / Bildquelle: Fotolia by Adobe


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